Förderung von Baumaßnahmen

Steuervorteil

Seit dem 01.01.2009 sind Aufwendungen für Handwerkleistungen (Renovierungen, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600,00 € pro Jahr wird auf 1200,00 € verdoppelt.
Das heißt von 6000,00 € können 20 % also 1200,00 € direkt von der Steuer abgesetzt werden.

Die Regelung zur höheren Förderung der Handwerkerleistung soll zwei Jahre nach Inkrafttreten erneut geprüft werden. Wer nicht an eine Weitergeltung der erhöten Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen glaubt, sollte seine Renovierungs- , Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb dieser Zeit durchführen!


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